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   BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18   

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https://dejure.org/2020,32447
BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18 (https://dejure.org/2020,32447)
BGH, Entscheidung vom 19.08.2020 - VIII ZR 374/18 (https://dejure.org/2020,32447)
BGH, Entscheidung vom 19. August 2020 - VIII ZR 374/18 (https://dejure.org/2020,32447)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 556d BGB, § ... 556e Abs. 1 Satz 1 BGB, § 556e Abs. 1 BGB, §§ 556d ff. BGB, § 556d ff. BGB, § 556d Abs. 1 BGB, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 556g Abs. 1 Satz 3 BGB, § 566d Abs. 1 BGB, §§ 556d BGB, § 556e BGB, § 556d Abs. 2 BGB, § 558 Abs. 2 BGB, § 556f Satz 1 BGB, Art. 14 Abs. 1, § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung der Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete sowie auf Rückerstattung überzahlter Miete; Bestimmung der "Vormiete" im Sinne des § 556e Abs. 1 S. 1 BGB; Möglichkeit der Vereinbarung einer höheren als der nach § 556d Abs. 1 BGB zulässigen Miete nur ...

  • rewis.io

    Wohnraummietvertrag: Maßstab der "Vormiete" bei vorheriger gewerblicher Nutzung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vormiete im Sinne des § 556e Abs.1 S.1 BGB bezieht sich nicht auf gewerbliches Mietverhältnis

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 556e Abs. 1 Satz 1
    Wohnraummiete eines unmittelbar vorangegangenen Mietverhältnisses als Vormiete i. S. d. § 556e Abs. 1 Satz 1 (Mietpreisbremse)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556e Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 556e Abs. 1 S. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nach zwischenzeitlicher Gewerbevermietung gibt es keine Vormiete mehr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietpreisbremse und die höhere Vormiete

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vormiete bei zwischenzeitlicher Gewerbevermietung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vormiete als Maßstab für Mietpreisbremse

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Ausnahme von Mietpreisbremse nicht bei gewerblicher Vormiete

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietpreisbremse - Nutzung Wohnung für Gewerbe - höhere Vormiete

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietpreisbremse - als Vormiete gilt nur die letzte Miete für Wohnraum

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietpreisbremse: Die vorletzte geschuldete Miete ist nicht die letzte Miete (IMR 2020, 489)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mietpreisbremse: Vormiete darf keine Gewerberaummiete sein (IMR 2020, 488)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1337
  • MDR 2020, 1435
  • NZM 2020, 982
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18
    bb) Diese Kernziele des Gesetzgebers werden im Wesentlichen durch den mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz neu geschaffenen § 556d Abs. 1 BGB verwirklicht (vgl. BVerfG, NJW 2019, 3054 Rn. 52).

    14 Abs. 1 GG gewährleistet keine Investitionssicherheit dahin, dass ein Vermieter ohne Weiteres darauf vertrauen darf, nach Beendigung eines Mietverhältnisses sogleich wieder eine gleich hohe Miete erzielen zu können (BVerfG, NJW 2019, 3054 Rn. 103).

    Ein Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt, weil ein solches Interesse seinerseits vom grundrechtlich geschützten Eigentum nicht umfasst ist (st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts; vgl. etwa BVerfG, NJW 2019, 3054 Rn. 76 mwN).

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18
    Ziel dieser Gesetzesnovelle war es, einer "Gentrifizierung entgegenzuwirken" und sicherzustellen, dass die Bevölkerung (einschließlich einkommensschwächerer Haushalte) im Falle der Wohnungssuche auch in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarkts (vgl. § 556d Abs. 2 BGB) bezahlbare Mietwohnungen in ihrem bisherigen Wohnviertel findet (Senatsurteil vom 4. November 2015 - VIII ZR 217/14, BGHZ 207, 246 Rn. 56).
  • BGH, 20.03.2017 - AnwZ (Brfg) 33/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Beteiligung einer Partnerschaftsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18
    (1) Sofern das Berufungsgericht sein Verständnis des Begriffs der "Vormiete" in § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB mit den vorstehenden Erwägungen auf eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung stützen will, geht dies schon deshalb fehl, weil eine solche Auslegung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihre Grenze dort findet, wo sie mit dem Wortlaut der Vorschrift und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. nur BVerfGE 138, 296 Rn. 132 mwN; ebenso BGH, Urteile vom 20. März 2017 - AnwZ (BrfG) 33/16, BGHZ 214, 235 Rn. 44; vom 2. Juli 2018 - AnwZ (BrfG) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 72; jeweils mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 43).
  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18
    Auf dem sozialpolitisch umstrittenen Gebiet des Mietrechts müssen sie aber mit häufigen Gesetzesänderungen rechnen und können nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen (vgl. BVerfGE 71, 230, 252).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18
    (1) Sofern das Berufungsgericht sein Verständnis des Begriffs der "Vormiete" in § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB mit den vorstehenden Erwägungen auf eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung stützen will, geht dies schon deshalb fehl, weil eine solche Auslegung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihre Grenze dort findet, wo sie mit dem Wortlaut der Vorschrift und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. nur BVerfGE 138, 296 Rn. 132 mwN; ebenso BGH, Urteile vom 20. März 2017 - AnwZ (BrfG) 33/16, BGHZ 214, 235 Rn. 44; vom 2. Juli 2018 - AnwZ (BrfG) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 72; jeweils mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 43).
  • BGH, 02.07.2018 - AnwZ (Brfg) 49/17

    Anwaltliche Tätigkeit des Syndikusrechtsanwalts in "Rechtsangelegenheiten des

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18
    (1) Sofern das Berufungsgericht sein Verständnis des Begriffs der "Vormiete" in § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB mit den vorstehenden Erwägungen auf eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung stützen will, geht dies schon deshalb fehl, weil eine solche Auslegung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihre Grenze dort findet, wo sie mit dem Wortlaut der Vorschrift und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. nur BVerfGE 138, 296 Rn. 132 mwN; ebenso BGH, Urteile vom 20. März 2017 - AnwZ (BrfG) 33/16, BGHZ 214, 235 Rn. 44; vom 2. Juli 2018 - AnwZ (BrfG) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 72; jeweils mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 43).
  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    Auszug aus BGH, 19.08.2020 - VIII ZR 374/18
    (1) Sofern das Berufungsgericht sein Verständnis des Begriffs der "Vormiete" in § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB mit den vorstehenden Erwägungen auf eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung stützen will, geht dies schon deshalb fehl, weil eine solche Auslegung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihre Grenze dort findet, wo sie mit dem Wortlaut der Vorschrift und dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. nur BVerfGE 138, 296 Rn. 132 mwN; ebenso BGH, Urteile vom 20. März 2017 - AnwZ (BrfG) 33/16, BGHZ 214, 235 Rn. 44; vom 2. Juli 2018 - AnwZ (BrfG) 49/17, NJW 2018, 3100 Rn. 72; jeweils mwN; vgl. auch Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 - VIII ZR 158/11, BGHZ 207, 209 Rn. 43).
  • BGH, 19.07.2023 - VIII ZR 229/22

    Herabsetzung der Miete als Anspruch eines Mieters wegen eines Verstoßes gegen die

    Soweit die Revision auf die Rechtsprechung des Senats verweist, wonach ein berechtigtes Vertrauen, eine bestimmte Wohnraummiete zu erzielen, dann fehle, wenn ein Vermieter die Wohnung vor dem nach §§ 556d ff. BGB zu beurteilenden Mietverhältnis zuletzt gewerblich vermietet habe, weshalb er nicht erwarten könne, eine vor der gewerblichen Vermietung erzielte Wohnraummiete erneut erzielen zu können (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. August 2020 - VIII ZR 374/18, NJW-RR 2020, 1337 Rn. 19), ist dies mit der vorliegenden Sachlage nicht vergleichbar.
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